Nach jahrelanger operativer Tätigkeit in der Rheumaorthopädie und Handchirurgie in Deutschland und Norwegen habe ich mich 2004 in Stuttgart als Facharzt für Orthopädie niedergelassen.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit lag in der Handchirurgie und der konservativen orthopädischen Behandlung. Diese nichtoperative Orthopädie besteht aus der manuellen Medizin und der Osteopathie als Basis und als Ergänzung spezielle Injektionstherapie, Stosswellentherapie und Akupunktur.
Aus verschiedenen Gründen entwickelt sich die Orthopädie mehr und mehr zu einem vorwiegend operativen Fach und Patienten fällt es zunehmend schwer, einen erfahrenen konservativ-nichtoperativ ausgerichteten Orthopäden zu finden.
Ich habe mich 2024 entschlossen, eine orthopädisch osteopathische Privatpraxis in Stuttgart zu eröffnen, um hier mehr Zeit für konservative orthopädische und osteopathische Behandlung zu haben.
• behebt Funktionsstörungen des Körpers
• lindert die Folgen struktureller Schäden z.B. bei Arthrose
• verbessert Reizzustände an Sehnen, Muskeln und Gelenken
• verhindert / verzögert die Notwendigkeit von Operationen
Die Orthopädie befasst sich mit der Entstehung, Verhütung, Erkennung
und Behandlung von Form- oder Funktionsfehlern des Stütz- und
Bewegungsapparats, also der Wirbelsäule, Knochen, Gelenke, Muskeln und
Sehnen.
Die Behandlung erfolgt sowohl nicht-operativ als auch operativ.
Welche Erkrankungen können behandelt werden
Anwendungsgebiete der konservativen Orthopädie sind:
• Akute und chronische Schmerzen jeder Art
• Gelenkbeschwerden z.B. bei Arthrose
• Reizzustände /Funktionsstörungen z.B. Gelenkblockierungen
• Zustand nach Unfällen/Stürzen
• Rückenschmerz, Bandscheibenvorfälle
• Nacken- Kopfschmerz
Untersuchung/ Festlegung Therapieplan: Zeitbedarf ca. 15 min, weitere Behandlungsmaßnahmen nach Befund/ nach Bedarf.
Die orthopädisch - osteopathische Untersuchung - Behandlung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten, wird aber von vielen gesetzlichen Kassen im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens anteilig bezahlt (z.B. die AOK und die TK und weitere Kassen erstatten Osteopathiekosten).
Bei privaten Krankenkassen ist in der Regel eine Abrechnung über die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) möglich.
Bewegung ist wichtig für den Körper. In jeder Sekunde werden
z.B. mehrere Millionen Zellen ab- und wieder aufgebaut. Unser Körper ist in einzigartiger Weise Bewegungen ausgesetzt
und alle Gewebe in unserem Körper unterliegen Eigenbewegungen.
Deren Zusammenspiel ist Grundlage unserer Gesundheit. Jeglicher Stillstand im Gewebe bedeutet Krankheit,
es entstehen Spannungen und nachfolgend Störungen
der Funktion. Bis zu einem gewissen Maß kann jeder Körper Fehlfunktionen ausgleichen. Sobald dies nicht mehr möglich ist, kommt es zu Krankheitssymptomen.
Unser Körper befindet sich in ständiger Bewegung. Dazu kommen
Rhythmen, die als Taktgeber des Organismus dienen.
• Herzrhythmus
• Atemrhythmus
• hormonelle Rhythmen
Der gesunde Körper ist in der Lage alle Rhythmen miteinander zu koordinieren.
• behebt Funktionsstörungen des Körpers
• wirkt ohne Medikamente gegen Schmerz
• regt die Selbstheilungskräfte des Körpers an
• behandelt Schmerzursachen auf natürliche Weise
Mit der Osteopathie werden Funktionsstörungen der Gelenke, der Muskeln und des Bindegewebes behandelt. Therapiert wird mit den Händen, damit werden Bewegungsstörungen ertastet und in den verschiedenen Geweben behoben. Dabei konzentriert sich der ärztliche Osteopath nicht auf die einzelne Krankheit, sondern auf den gesamten Menschen. Es können sich damit verbundene schädliche Ausgleichsreaktionen und Symptome (Krankheiten) auflösen.
Die Osteopathie wird teilweise auch durch Heilpraktiker oder durch physiotherapeutische Heilpraktiker durchgeführt. Ein ärztlicher Osteopath hat ein Medizinstudium absolviert sowie eine Facharztausbildung und eine jahrelange Zusatzausbikldung in Osteopathie durchlaufen und kann deshalb die Grenzen seiner osteopathischen Tätigkeit zumeist besser beurteilen als ein Heilpraktiker. Nachfolgend werden einige Indikationsbeispiele genannt. Die Indikationen sollten immer durch einen Arzt gestellt werden. Dies fordern im übrigen auch die gesetzlichen Krankenkassen vor einer Kostenübernahme. Idealerweise geschieht dies durch einen in der Osteopathie ausgebildeten Arzt .
Anwendungsgebiete der Osteopathie sind:
• Akute und chronische Schmerzen jeder Art
• Gelenkbeschwerden
• Wiederholte Blockierungen
• Zustand nach Unfällen/Stürzen (z.B. Schleudertrauma)
• Kopfschmerzen, Migräne
• Schwindel
• Tinnitus
Osteopathie: Zeitbedarf 3-6 –mal, 1-mal wöchentlich, ca. 30 Minuten.
Zusätzlich Akupunktur /
Injektionsbehandlung möglich.
Osteopathie ist nicht im Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenkassen enthalten, wird aber
von vielen gesetzlichen Kassen im Rahmen eines
Kostenerstattungsverfahrens anteilig bezahlt (z.B. die AOK und die TK und weitere Kassen erstatten Osteopathiekosten).
Bei privaten Krankenkassen ist in der Regel eine Abrechnung über die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) möglich.
Termine buchen Sie bitte telefonisch oder via E-mail-Anfrage!
Stuttgarter Straße 33
70469 Stuttgart - Feuerbach
Tel: 0711 - 8067554
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